Aufgaben
Lohn- und Gehaltsbuchhalterinnen und -buchhalter erstellen die monatliche Entgeltabrechnung. Sie pflegen Stammdaten, erfassen Arbeitszeiten, Zuschläge und Fehlzeiten, berechnen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge und übermitteln die Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen.
In der Kanzlei rechnen sie für viele Mandanten aus unterschiedlichen Branchen ab, oft mit eigenen Tarifverträgen, Kurzarbeit, Baulohn oder Minijobs. Sie stellen Bescheinigungen aus, begleiten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen und beantworten Rückfragen von Arbeitgebern und Beschäftigten.
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweise
- Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherung
- Bescheinigungen und Jahresmeldungen
- Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Voraussetzungen
Einen eigenen Ausbildungsberuf gibt es nicht. Üblich ist eine kaufmännische Ausbildung, häufig als Steuerfachangestellte oder Kaufleute für Büromanagement, mit Schwerpunkt Entgeltabrechnung. Die Steuerberaterkammern bieten die Fortbildung Fachassistentin oder Fachassistent Lohn und Gehalt an; daneben gibt es Lehrgänge von Kammern und Bildungsträgern.
Entscheidend sind aktuelle Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, denn Rechengrößen und Meldewege ändern sich jedes Jahr, und Routine in einem Abrechnungsprogramm wie DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS.
- Kaufmännische Ausbildung
- Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
- Routine in DATEV Lohn und Gehalt, LODAS oder vergleichbar
- Diskretion im Umgang mit Personaldaten
Karriere und Weiterbildung
Mit Erfahrung übernehmen Lohnbuchhalter schwierige Abrechnungsfälle, etwa Baulohn, Entsendungen oder betriebliche Altersversorgung, oder die Leitung des Lohnteams. Die jährlichen Rechtsänderungen machen laufende Fortbildung zum festen Teil des Berufs.
Der Bedarf ist hoch: Viele Unternehmen lagern die Abrechnung an Kanzleien aus, erfahrene Kräfte sind entsprechend gesucht.
- Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- Spezialisierung auf Baulohn oder Entsendungen
- Teamleitung Lohn
Gehalt
Nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Buchhaltung, zu der die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zählt, in Vollzeit zwischen 3.355 und 5.246 Euro brutto im Monat, der Median liegt bei 4.153 Euro (bundesweit, Stichtag 31.12.2025).
Eine Tarifbindung gibt es in Kanzleien nicht. Kanzleigröße, Standort, Mandantenstruktur und Berufsjahre bestimmen das Gehalt. Spezialwissen wie Baulohn oder die Abrechnung nach mehreren Tarifverträgen wird meist besser bezahlt.
Der Gehaltscheck auf der Gehaltsseite zeigt die Spannen je Berufsgruppe, der Gehaltsrechner rechnet das Brutto in Netto um.
Stellen finden
Kanzleiwelt listet Stellen als Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien in ganz Deutschland. Die Anzeigen nennen Einsatzort, Arbeitszeitmodell und Schwerpunkte und führen direkt zur Bewerbung beim Arbeitgeber.
Die Stadtseiten zeigen, wo gerade besonders viele Stellen offen sind. Viele Kanzleien bieten Teilzeit, Gleitzeit und anteiliges Arbeiten von zu Hause an, weil Fachkräfte im Rechnungswesen knapp sind.
Häufige Fragen
Was verdient ein Lohnbuchhalter?
Der Median der Berufsgruppe Buchhaltung, zu der die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zählt, liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 4.153 Euro brutto im Monat in Vollzeit, die mittlere Hälfte verdient zwischen 3.355 und 5.246 Euro (Stichtag 31.12.2025).
Welche Weiterbildung gibt es für Lohnbuchhalter?
Die Steuerberaterkammern bieten die Fortbildung Fachassistent/in Lohn und Gehalt an. Daneben gibt es Zertifikatslehrgänge von Kammern und Bildungsträgern.
Wo finde ich Stellen als Lohnbuchhalter?
Auf Kanzleiwelt unter Stellen, filterbar nach Ort und Umkreis. Jede Anzeige führt direkt zur Bewerbung beim Arbeitgeber.
Stand 8. Oktober 2026. Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas (Stichtag 31.12.2025) (abgerufen 8. Oktober 2026); Bundessteuerberaterkammer: Beruf und Prüfung (abgerufen 8. Oktober 2026); Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET (abgerufen 8. Oktober 2026)






