Aufgaben
- Steuerliche Beratung und Erstellung von Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lohnabrechnung
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Beratung bei Unternehmensgründung, Umstrukturierung, Nachfolge
- Internationale Steuergestaltung
Voraussetzungen
- Wirtschaftswissenschaftliches Studium oder kaufmännische Ausbildung
- Mindestens 2-3 Jahre praktische Tätigkeit
- Bestandenes Steuerberater-Examen
- Bestellung durch die Steuerberaterkammer
Karrierepfad
1
Steuerassistent (vor dem Examen)
2
Steuerberater (Berufsträger)
3
Senior Manager / Director
4
Partner
Quereinstieg möglich?
Quereinstieg ist über die Steuerberater-Prüfung nach mindestens 7 Jahren praktischer Tätigkeit möglich (mit kaufmännischer Ausbildung). Mit Studium reichen 2-3 Jahre.
Vorteile
Hohe Berufssicherheit und Krisensicherheit
Selbstständigkeit oder Partnerschaft möglich
Klar geregelte Vergütung nach Berufsexamen
Übernahme eigener Mandate ab Berufsexamen
Fortbildungsbudgets für Spezialisierung
Weitere Berufe
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