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Volljurist und Rechtsanwalt: Der Unterschied – Karriere 2026

Volljurist und Rechtsanwalt: Der Unterschied – Karriere 2026

Volljurist oder Rechtsanwalt – was genau ist der Unterschied? Dieser Artikel erklärt beide Begriffe präzise und zeigt Karrierewege in Kanzleien 2026.


Wenn Sie in einer Anwaltskanzlei eine Stellenanzeige lesen, stoßen Sie häufig auf die Begriffe Volljurist und Rechtsanwalt – oft in einem Atemzug. Der Unterschied zwischen Volljurist und Rechtsanwalt ist jedoch rechtlich wie berufspraktisch bedeutsam und bestimmt unmittelbar, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen, wie Sie sich bewerben können und welche Karrierewege in Kanzleien offenstehen. In diesem Artikel erläutern wir beide Begriffe präzise, zeigen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf und geben Ihnen einen fundierten Überblick über den Stellenmarkt 2026.

Was ist ein Volljurist? Definition und Qualifikation

Volljurist bezeichnet eine Person, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat. Der Begriff ist kein gesetzlich definierter Berufstitel, sondern eine qualifikationsbeschreibende Bezeichnung, die in der Praxis – insbesondere in Stellenanzeigen – weit verbreitet ist.

Die Voraussetzungen für den Titel „Volljurist"

Um als Volljurist zu gelten, müssen Sie zwei staatliche Prüfungen absolviert haben:

  1. Erstes Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung): Abschluss des Jurastudiums an einer deutschen Universität, bestehend aus universitären Schwerpunktbereichsprüfungen und dem staatlichen Teil. In manchen Bundesländern heißt dieser Abschluss noch „Erstes Juristisches Staatsexamen".
  2. Referendariat (Vorbereitungsdienst): Zweijährige praktische Ausbildung in verschiedenen Stationen, darunter Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Rechtsanwaltskanzlei und eine Wahlstation.
  3. Zweites Staatsexamen (Zweites Juristisches Staatsexamen / Assessorexamen): Abschlussprüfung des Referendariats, die in allen deutschen Bundesländern staatlich organisiert wird.

Wer beide Examina bestanden hat, führt die Bezeichnung Assessor juris (Ass. jur.) und gilt damit als Volljurist. Diplom-Juristen, die nur das erste Staatsexamen abgeschlossen haben, und Wirtschaftsjuristen mit Bachelor- oder Masterabschluss sind hingegen keine Volljuristen im engeren Sinne. Laut unserem Überblick zu Volljurist-Anforderungen in Kanzleien 2026 verlangen die meisten Großkanzleien zwingend den Volljuristenstatus.

Wichtig: Der Volljurist darf nach dem Assessorexamen nicht automatisch als Rechtsanwalt tätig werden. Es fehlt noch ein entscheidender Schritt.

Was ist ein Rechtsanwalt? Zulassung und Berufsrecht

Rechtsanwalt ist ein gesetzlich geschützter Berufstitel, der eine staatliche Zulassung voraussetzt. Ein Rechtsanwalt ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig und befugt, seine Mandanten vor Gericht und gegenüber Behörden zu vertreten.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt folgende Voraussetzungen voraus:

  1. Volljuristenstatus: Beide Staatsexamina müssen bestanden sein – das Assessorexamen ist die Grundvoraussetzung.
  2. Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer: Der Antrag auf Zulassung wird bei der regional zuständigen Kammer gestellt (z. B. Rechtsanwaltskammer München, Berlin oder Frankfurt).
  3. Prüfung der persönlichen Eignung: Die Kammer prüft, ob Zulassungshindernisse nach § 7 BRAO vorliegen (z. B. Insolvenz, Straftaten, Beamtenverhältnis ohne Befreiung).
  4. Eintragung in das Anwaltsregister: Nach Zulassung wird der Anwalt in das bundesweite Anwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen.
  5. Berufshaftpflichtversicherung: Vor Aufnahme der Tätigkeit muss eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden (Mindestversicherungssumme: 250.000 Euro pro Schadensfall).

Erst nach Abschluss dieses Verfahrens darf der Titel „Rechtsanwalt" oder „Rechtsanwältin" geführt werden. Die Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Aktuelle Stellenangebote auf kanzleiwelt.de zeigen, dass Kanzleien in München, Berlin, Hamburg und Frankfurt gleichermaßen sowohl zugelassene Rechtsanwälte als auch Volljuristen ohne Zulassung suchen – je nach Tätigkeitsprofil.

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Volljurist und Rechtsanwalt: Die entscheidenden Unterschiede

Der zentrale Unterschied zwischen Volljurist und Rechtsanwalt liegt in der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Jeder Rechtsanwalt ist zwingend auch Volljurist – aber nicht jeder Volljurist ist auch Rechtsanwalt.

Vergleichstabelle: Volljurist vs. Rechtsanwalt

Merkmal Volljurist Rechtsanwalt
Erstes Staatsexamen ✔ Erforderlich ✔ Erforderlich
Zweites Staatsexamen (Assessorexamen) ✔ Erforderlich ✔ Erforderlich
Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer ✘ Nicht zwingend ✔ Zwingend erforderlich
Führen des Titels „Rechtsanwalt/in" ✘ Nicht erlaubt ✔ Erlaubt und geschützt
Gerichtliche Vertretung von Mandanten ✘ Grundsätzlich nicht ✔ Vollumfänglich
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO) Nur bei Kanzleitätigkeit ✔ Gesetzlich verankert
Berufshaftpflichtversicherungspflicht ✘ Entfällt ✔ Pflicht nach § 51 BRAO
Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer ✘ Nicht obligatorisch ✔ Pflichtmitgliedschaft

Was darf ein Volljurist ohne Anwaltszulassung?

Ein Volljurist ohne Anwaltszulassung darf rechtliche Beratung erbringen, sofern er nicht als zugelassener Rechtsanwalt aufzutreten beabsichtigt. In Kanzleien sind sie häufig als wissenschaftliche Mitarbeiter, Syndikusjuristen (ohne BRAO-Zulassung) oder in der Compliance-Abteilung tätig. Sie dürfen keine Mandate vor Gericht führen und keine anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Für viele Aufgaben in Kanzleien – etwa Vertragsgestaltung, Gutachten, Due-Diligence-Prüfungen – ist die Zulassung jedoch nicht zwingend erforderlich, weshalb Kanzleien bewusst beide Profile suchen.

Infografik: volljurist rechtsanwalt unterschied
Infografik: Volljurist und Rechtsanwalt: Der Unterschied – Karriere 2026

Stellenmarkt 2026: Wie Kanzleien beide Begriffe verwenden

Laut kanzleiwelt.de finden sich in Stellenanzeigen von Anwaltskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften regelmäßig beide Bezeichnungen – oft kombiniert: „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Volljurist/Volljuristin (m/w/d)". Das hat einen pragmatischen Hintergrund.

Warum Kanzleien beide Bezeichnungen ausschreiben

Kanzleien verwenden beide Begriffe in einer Ausschreibung, um den Bewerberkreis zu erweitern. Wer als Volljurist noch keine Kammerzulassung beantragt hat, soll nicht von der Bewerbung abgeschreckt werden – die Zulassung kann nach Einstellung beantragt werden. Dies ist in der Praxis häufig so: Kanzleien unterstützen neue Mitarbeiter aktiv bei der Beantragung der Zulassung und übernehmen teilweise die Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung.

Aktuelle Stellenangebote auf kanzleiwelt.de aus Städten wie München, Frankfurt, Düsseldorf und Berlin zeigen, dass insbesondere Boutique-Kanzleien im Steuerrecht, Vergaberecht und Arbeitsrecht beide Profile gleichermaßen ansprechen. Einen detaillierten Marktüberblick finden Sie in unserem Artikel zu Volljurist Jobs Angebot 2026.

Regionale Unterschiede im Stellenmarkt 2026

In Großstädten wie München und Frankfurt dominieren Positionen, bei denen eine bestehende Zulassung bevorzugt oder sogar verlangt wird – vor allem in Wirtschaftskanzleien mit internationalem Mandantenstamm. In mittelständischen Kanzleien in Stuttgart, Köln oder Eschborn hingegen ist die Offenheit für Volljuristen ohne Zulassung größer. Der Einstieg als Volljurist kann dort ein strategischer Schritt sein, um zunächst Berufserfahrung zu sammeln und die Zulassung zeitnah zu beantragen.

Karrierewege in der Kanzlei: Vom Volljuristen zum Partner

Der typische Karriereweg in einer Anwaltskanzlei beginnt – unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind – mit dem Einstieg als Associate. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist für den Partnertrack in aller Regel Pflicht.

Schritt-für-Schritt: Vom Assessorexamen zum Partner

  1. Assessorexamen ablegen: Mit dem zweiten Staatsexamen erlangen Sie den Volljuristenstatus – die Basis für alle weiteren Schritte.
  2. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen: Direkt nach dem Examen oder zeitnah nach Stellenantritt bei der zuständigen Kammer beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis acht Wochen.
  3. Einstieg als Associate (Junior): In der Regel zwei bis vier Jahre als Junior Associate mit wachsender Eigenverantwortung. Gehaltsspanne in Großkanzleien 2026: ca. 80.000–110.000 Euro brutto jährlich.
  4. Senior Associate: Nach circa vier bis sieben Jahren mit Spezialisierung in einem Rechtsgebiet (z. B. M&A, Steuerrecht, Arbeitsrecht). Hier werden erste eigene Mandantenbeziehungen aufgebaut.
  5. Counsel oder Of Counsel: Zwischenstufe vor der Partnerschaft in größeren Kanzleien. Nicht alle Kanzleien haben diese Ebene.
  6. Partner (Equity oder Non-Equity): Der Partnertrack dauert in deutschen Großkanzleien im Durchschnitt sieben bis zehn Jahre. Non-Equity-Partner erhalten ein festes Gehalt, Equity-Partner partizipieren am Kanzleigewinn.

Für Volljuristen, die nicht den klassischen Kanzleiweg einschlagen möchten, bietet sich auch die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an – eine seit 2016 gesetzlich geregelte Berufsform, die die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und ein Anstellungsverhältnis bei einem Unternehmen ermöglicht. Weitere Informationen zu Einstiegsmöglichkeiten finden Sie in unserem Artikel zu Jurist Stellenangebote in Kanzleien 2026.

Gehaltsvergleich: Volljurist vs. zugelassener Rechtsanwalt in Kanzleien 2026

Position Qualifikation Ø Jahresgehalt (brutto) Region (Beispiel)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Volljurist (ohne Zulassung) 55.000 – 70.000 € Bundesweit
Junior Associate Rechtsanwalt (zugelassen) 80.000 – 110.000 € München, Frankfurt
Senior Associate Rechtsanwalt (zugelassen) 110.000 – 160.000 € Düsseldorf, Berlin
Counsel Rechtsanwalt (zugelassen) 160.000 – 220.000 € Hamburg, Köln
Non-Equity-Partner Rechtsanwalt (zugelassen) 220.000 – 350.000 € Großkanzleien bundesweit

Die Gehaltsdaten basieren auf Marktbeobachtungen von kanzleiwelt.de für das Jahr 2026 und stellen Orientierungswerte dar. Tatsächliche Vergütungen variieren je nach Kanzleigröße, Rechtsgebiet und individuellem Examensresultat erheblich.

Referendariat als Brücke zwischen Studium und Volljuristenstatus

Wer noch im Referendariat ist, befindet sich auf dem direkten Weg zum Volljuristenstatus. Viele Kanzleien nutzen das Referendariat aktiv zur Nachwuchsgewinnung. Informationen zu Referendariatsplätzen finden Sie in unserem Beitrag zu Referendariat Stellenangeboten in Berlin 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ist jeder Rechtsanwalt automatisch ein Volljurist?

Ja. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt zwingend das bestandene zweite Staatsexamen (Assessorexamen) voraus. Wer zugelassener Rechtsanwalt ist, hat damit immer auch den Volljuristenstatus erlangt.

Kann ein Volljurist ohne Zulassung in einer Kanzlei arbeiten?

Ja, das ist möglich und in der Praxis üblich. Volljuristen ohne Zulassung arbeiten häufig als wissenschaftliche Mitarbeiter, Referenten oder in beratenden Funktionen. Sie dürfen jedoch keine Mandate vor Gericht führen und nicht unter dem Titel „Rechtsanwalt" auftreten.

Wie lange dauert die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft?

Der Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Viele Kanzleien unterstützen ihre neuen Mitarbeiter dabei administrativ und finanziell.

Was verdient ein Volljurist im Vergleich zu einem zugelassenen Rechtsanwalt?

Zugelassene Rechtsanwälte erzielen in Kanzleien in der Regel ein höheres Gehalt, da sie ein breiteres Aufgabenspektrum abdecken können – insbesondere die Mandantenvertretung vor Gericht. Laut kanzleiwelt.de liegt der Unterschied beim Berufseinstieg 2026 häufig zwischen 15.000 und 30.000 Euro brutto jährlich, abhängig von Kanzleigröße und Standort.

Welche Kanzleien suchen explizit Volljuristen ohne Anwaltszulassung?

Vor allem Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungskanzleien und spezialisierte Boutique-Kanzleien (z. B. im Vergabe-, Verwaltungs- oder Notariatsrecht) suchen gezielt Volljuristen ohne Zulassung – oft für Positionen, bei denen keine gerichtliche Vertretung erforderlich ist.

Fazit

Der Unterschied zwischen Volljurist und Rechtsanwalt ist klar: Der Volljuristenstatus beschreibt eine akademische Qualifikation (beide Staatsexamina bestanden), während der Rechtsanwalt zusätzlich die staatliche Zulassung der Rechtsanwaltskammer erlangt hat. In der Kanzleipraxis 2026 werden beide Profile gezielt gesucht – für unterschiedliche Aufgaben und mit unterschiedlicher Vergütung. Wer eine Karriere in einer Anwalts-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei anstrebt, sollte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft frühzeitig beantragen, um alle Karrierestufen bis hin zum Partnertrack offenzuhalten. Entdecken Sie aktuelle Kanzlei-Stellen auf Kanzleiwelt — Entdecken Sie aktuelle Kanzlei-Stellen auf Kanzleiwelt.

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