Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Warum Unternehmer und Praxisinhaber jetzt handeln sollten
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB
Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.
Details
- Unternehmen
- Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB
- Standort
- Murnau am Staffelsee
- Bereich
- Steuerberater & WP
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
- Aktualisiert
- 19. September 2026
Interesse an dieser Stelle?
Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Zur Bewerbung →Sie suchen Kanzlei-Profis? Zusammenarbeit anfragen →
Stellenbeschreibung
Die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen stehen erneut im Fokus. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage befassen, ob die geltenden Verschonungsregelungen für begünstigtes Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Gleichzeitig wird auch auf politischer Ebene über mögliche Änderungen der Erbschaftsteuer diskutiert. Für Unternehmer, Praxisinhaber und Familienunternehmen können diese Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung haben.
Betriebsvermögen derzeit steuerlich begünstigt
Nach aktueller Rechtslage kann begünstigtes Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder sogar vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont werden. Die sogenannte Regelverschonung sieht eine Steuerbefreiung von 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens vor. Unter strengeren Voraussetzungen ist im Rahmen der Optionsverschonung sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Grundsätzliches Ziel dieser Regelungen zur Steuerverschonung ist es, die Fortführung von Betrieben und Praxen sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern.
Von diesen Begünstigungen können neben klassischen Unternehmen auch freiberufliche Praxen, etwa Arzt- und Zahnarztpraxen, profitieren. Gerade bei erfolgreichen Praxen kann ein erheblicher Praxiswert entstehen (hier finden Sie einen aktuellen Beitrag zum Thema Praxisbewertung ). Dieser setzt sich häufig nicht nur aus den vorhandenen Vermögenswerten, sondern auch aus dem Patientenstamm, der Organisation und der Ertragskraft der Praxis zusammen. Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rechtsfolgen einer Praxisübergabe zu Lebenzeiten oder im Todesfall spielen daher auch für Angehörige der Heilberufe eine wichtige Rolle.
Karlsruhe prüft die Verfassungsmäßigkeit
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht steht die Frage, ob die weitreichenden Begünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Kritiker bemängeln, dass betriebliches Vermögen deutlich stärker begünstigt wird als Privatvermögen, wie zum Beispiel Wertpapierdepots oder Bankguthaben. Bereits in den Jahren 2006 und 2014 musste sich das Gericht mit der Erbschaftsteuer befassen und den Gesetzgeber zu Änderungen verpflichten. Nun stehen die aktuellen Regelungen erneut auf dem Prüfstand.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist derzeit offen. Möglich erscheint sowohl eine Bestätigung der bestehenden Rechtslage als auch die Verpflichtung des Gesetzgebers zu einer erneuten Überarbeitung der Vorschriften. Mit einer Entscheidung wird nach der mündlichen Verhandlung voraussichtlich zum Jahreswechsel 2026/2027 oder im Laufe des Jahres 2027 gerechnet.
Auch die Politik diskutiert über Reformen
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gewinnt die Diskussion um die Erbschaftsteuer politisch wieder an Bedeutung. Insbesondere die weitreichenden Begünstigungen für Betriebsvermögen werden zunehmend kritisch hinterfragt. Im Raum stehen verschiedene Reformansätze, die von einer Einschränkung der Verschonungsregelungen bis hin zu neuen Freibetragsmodellen reichen. Welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden könnten, ist derzeit jedoch nicht absehbar.
Sollte es zu einer Verschärfung der aktuellen Regelungen kommen, wären davon nicht nur klassische Familienunternehmen betroffen. Auch die Übertragung von Arzt- und Zahnarztpraxen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der Nachfolgeplanung könnte künftig steuerlich anders behandelt werden.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →