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Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB

GOÄneu: Was die geplante Reform für Arztpraxen bedeutet?

Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB

📍 Murnau am StaffelseeSteuerberater & WPVollzeit🏢 Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)

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Stellenbeschreibung

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gehört zu den bedeutendsten Reformvorhaben im Gesundheitswesen der vergangenen Jahre. Mit der sogenannten GOÄneu liegt ein gemeinsamer Entwurf von Ärzteschaft, privater Krankenversicherung und Beihilfeträgern vor, der die seit 1996 geltende Gebührenordnung modernisieren soll. Der Entwurf wird derzeit durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe im Bundesministerium für Gesundheit geprüft.

Wichtiger Hinweis zum aktuellen Stand

Die nachfolgenden Informationen basieren auf dem aktuellen Entwurf der GOÄneu (Stand 2026). Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich Regelungen, Inhalte und Zeitpläne bis zum Inkrafttreten noch ändern.

Warum eine neue GOÄ notwendig ist

Die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996. Seitdem haben sich medizinische Verfahren, diagnostische Möglichkeiten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Leistungen erheblich verändert. Viele moderne Leistungen können heute nur über Analogbewertungen oder individuelle Lösungen abgebildet werden.

Ziel der GOÄneu ist es daher, eine moderne, transparente und rechtssichere Grundlage für die Privatabrechnung zu schaffen. Gleichzeitig sollen medizinischer Fortschritt, veränderte Kostenstrukturen und die zunehmende Bedeutung der sprechenden Medizin angemessen berücksichtigt werden.

Welche Änderungen sind geplant?

Die grundlegende Struktur der GOÄ bleibt erhalten. Dennoch sieht der aktuelle Entwurf zahlreiche Anpassungen vor:

Erweiterung des Leistungskatalogs um viele neue Gebührenziffern

Einführung eines Festbetrags je Ziffer anstelle des bisherigen Punktwertsystems

Steigerungen künftig nur noch in definierten Ausnahmefällen

Zuschläge für besondere Leistungen und zusätzlichen Aufwand

Fortführung der Möglichkeit zur Analogabrechnung neuer Leistungen

Einrichtung einer GOÄ-Kommission zur laufenden Weiterentwicklung der Gebührenordnung

Erweiterte Dokumentationsanforderungen bei operativen und interventionellen Leistungen

Für viele Praxen werden diese Änderungen Auswirkungen auf Abrechnung, Dokumentation, Praxisorganisation und Softwareprozesse haben.

Wann kommt die GOÄneu?

Ein verbindlicher Einführungstermin steht derzeit noch nicht fest. Nach aktuellem Stand wird von den beteiligten Institutionen ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 angestrebt. Voraussetzung hierfür ist jedoch der erfolgreiche Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sowie die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Vorbereitungen.

Vor dem Inkrafttreten muss die GOÄneu noch mehrere Schritte durchlaufen:

Vorlage eines Referenten- und Verordnungsentwurfs durch das Bundesministerium für Gesundheit

Beschlussfassung im Bundeskabinett

Beratung und Verabschiedung im Deutschen Bundestag

Zustimmung des Bundesrates

Veröffentlichung und Übergangsphase

Inkrafttreten der neuen GOÄ

Darüber hinaus müssen Praxisverwaltungssysteme, Abrechnungsprogramme und technische Schnittstellen umfangreich angepasst werden. Entsprechend ist eine ausreichende Vorbereitungszeit für Praxen erforderlich.

Warum Praxen sich bereits heute vorbereiten sollten

Auch wenn die GOÄneu noch nicht verabschiedet ist, lohnt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit den geplanten Änderungen. Wer die neue Systematik frühzeitig versteht, kann mögliche Auswirkungen auf die eigene Praxis besser einschätzen und notwendige Anpassungen rechtzeitig planen.

Insbesondere für Praxisinhaber, Abrechnungsverantwortliche und Medizinische Fachangestellte wird es wichtig sein, die neuen Strukturen und Abrechnungslogiken frühzeitig kennenzulernen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

Details

Unternehmen
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB
Standort
Murnau am Staffelsee
Bereich
Steuerberater & WP
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
Aktualisiert
29. September 2026

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