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Of Counsel Kanzlei: Bedeutung, Rolle und Karrierewege

Wer Stellenbeschreibungen und Kanzleiwebsites liest, stößt früher oder später auf eine Bezeichnung, die weder Partner noch Associate meint: Of Counsel. Die Of Counsel Kanzlei Bedeutung ist für Bewerberinnen und Bewerber deshalb interessant, weil sie eine Rolle beschreibt, die sich von klassischen Anstellungs- und Partnermodellen unterscheidet – und weil sie in Gesprächen mit Kanzleien schnell konkret wird: Wer trägt das Mandat? Wo ist die Zulassung verortet? Wie ist die Zusammenarbeit organisiert?

Dieser Artikel ordnet die Bezeichnung in den belegten berufsrechtlichen Rahmen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland ein. Er erklärt, welche Pflichten und Kernqualitäten für anwaltliche Tätigkeit gelten, was eine „Kanzlei“ berufsrechtlich ausmacht und welche Fragen Sie als Bewerberin oder Bewerber stellen können, wenn Ihnen eine Of-Counsel-Konstellation begegnet. Vorschläge und Formulierungsbeispiele sind als solche gekennzeichnet; berufsrechtliche Aussagen sind an verlinkte Quellen gebunden.

Inhaltsverzeichnis

Of Counsel: Was die Bezeichnung in der Kanzlei bedeutet

„Of Counsel“ ist eine im Kanzleimarkt verbreitete Rollenbezeichnung, keine berufsrechtliche Statusbezeichnung wie „Rechtsanwältin“ oder „Syndikusrechtsanwalt“. Sie signalisiert in der Praxis eine dauerhafte, aber nicht partnerschaftliche Verbindung zwischen einer erfahrenen anwaltlichen Person und einer Kanzlei. Was das konkret heißt, ergibt sich nicht aus dem Titel selbst, sondern aus der tatsächlichen Ausgestaltung: Zulassung, Weisungsfreiheit, Mandatsverantwortung, Vergütung und Außenauftritt.

Genau deshalb lohnt sich für die Of Counsel Kanzlei Bedeutung der Blick auf den belegten Rahmen: Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert den Rechtsanwalt als berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Diese Grundfunktion bleibt identisch, ob jemand als Partnerin, als angestellte Anwältin oder unter der Bezeichnung Of Counsel auftritt. Der Titel verändert die anwaltliche Kernrolle nicht – er beschreibt die organisatorische Einbindung.

Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das: Eine Stellenanzeige oder ein Gesprächsangebot mit dem Etikett „Of Counsel“ ist ein Ausgangspunkt für Rückfragen, kein fertiger Vertragsinhalt. Wer früh im Prozess klärt, wie die Zusammenarbeit berufsrechtlich und organisatorisch gedacht ist, spricht über dieselbe Sache wie die Kanzlei.

Berufsrechtlicher Rahmen: BRAO, BORA und Zulassung

Unabhängig von der internen Bezeichnung gilt für alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte derselbe rechtliche Rahmen. Nach Darstellung der Bundesrechtsanwaltskammer regeln die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung (BORA) das Berufsrecht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer zur Anwaltschaft zugelassen ist, muss in seinem Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten – die sogenannte Kanzleipflicht.

Daneben nennt die BRAK ausdrücklich zwei weitere Tätigkeitsformen: die Arbeit als angestellte Rechtsanwältin oder angestellter Rechtsanwalt bei einem anwaltlichen Arbeitgeber sowie die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt bei einem Unternehmen. Diese drei Bezugspunkte – Kanzleipflicht, Anstellung bei anwaltlichem Arbeitgeber, Syndikustätigkeit – sind der belegte Rahmen, in den sich jede konkrete Of-Counsel-Konstellation einordnen lassen muss.

Als Vorschlag für die eigene Vorbereitung: Notieren Sie sich vor dem Gespräch, welche dieser Formen das Angebot Ihrer Ansprechpartner beschreibt. Ist von einer Anstellung die Rede? Von einer eigenen Zulassung mit eigener Kanzlei und einer Kooperation? Die Antwort entscheidet darüber, welche organisatorischen Fragen überhaupt relevant sind – etwa zur Kanzleipflicht im eigenen Kammerbezirk.

Wer gerade erst den Weg in die anwaltliche Praxis plant, findet Orientierung zu früheren Karrierestufen in unseren Beiträgen zu Aufgaben und Bewerbung im Wirtschaftsrecht und zur Auswahl von Referendariatsstationen.

Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Kompetenz, Interessenvertretung

Die BRAK beschreibt vier Kernqualitäten der Anwaltschaft: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen, kompetent und vertreten nur die Interessen ihres Mandanten. Diese vier Punkte sind kein Marketingmotiv, sondern der Grund, warum anwaltliche Beratung überhaupt funktioniert – und sie sind für die Einordnung einer Of-Counsel-Rolle besonders aufschlussreich.

Unabhängigkeit

Anwaltliche Unabhängigkeit bedeutet laut BRAK in erster Linie Unabhängigkeit vom Staat. Rechtsanwälte sind seit der Schaffung der Rechtsanwaltsordnung keine Staatsdiener mehr; sie sind staatlichen Weisungen nicht unterworfen, sondern einzig und allein ihren Mandanten verpflichtet. Auch gegenüber privaten Dritten sind sie nicht weisungsgebunden oder in sonstiger Form abhängig.

Für Gespräche über eine Of-Counsel-Zusammenarbeit heißt das als praktische Überlegung: Es ist sinnvoll zu klären, wie Mandatsannahme, fachliche Verantwortung und Außendarstellung geregelt sind, damit die beschriebene Weisungsfreiheit gegenüber Dritten nicht nur auf dem Papier steht.

Verschwiegenheit

Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Über alles, was sie im Zusammenhang mit einem Auftrag vom Mandanten erfahren, haben sie zu schweigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann nach Darstellung der BRAK sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gesetz garantiert zudem, dass sich Anwältinnen und Anwälte auch vor Gerichten und Behörden auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen; Unterlagen, auf deren Inhalt sich das Schweigerecht bezieht, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden.

Diese Pflicht wirkt sich unmittelbar auf Arbeitsorganisation aus – etwa auf Akten, Räume, IT und geteilte Infrastruktur. Wer als Of Counsel teilweise extern arbeitet, berührt damit genau die Fragen, die auch der Kanzleibegriff aufwirft (siehe nächster Abschnitt).

Kompetenz und ausschließliche Interessenvertretung

Die beiden weiteren genannten Kernqualitäten sind Kompetenz und die ausschließliche Vertretung der Mandanteninteressen. Gerade bei Of-Counsel-Modellen, die oft mit langjähriger Spezialisierung verbunden werden, ist die fachliche Zuordnung ein naheliegendes Gesprächsthema: In welchen Rechtsgebieten soll die Zusammenarbeit tragen, und wie werden Mandate zwischen Kanzlei und Of Counsel zugeordnet?

Was eine Kanzlei ausmacht – und warum das für Of Counsel zählt

Weil Of-Counsel-Modelle häufig mit flexibleren Präsenz- und Standortfragen verbunden sind, lohnt ein Blick auf die Diskussion um den Kanzleibegriff. Die BRAK-Hauptversammlung hat am 25.9.2026 einen Vorschlag zur Änderung von § 27 BRAO beschlossen. Als Kernpunkte der Kanzlei benennt sie dabei: die Möglichkeit von digitalen und analogen Zustellungen, die Erreichbarkeit für rechtsuchende Personen, Gerichte und Behörden auf digitalem und analogem Weg sowie den ausreichenden Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit und die Gewährleistung der Beschlagnahmefreiheit.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen Vorschlag der Hauptversammlung, nicht um geltendes Recht. Inhaltlich bleibt die derzeit von der BRAK beschriebene Kanzleipflicht im Kammerbezirk der maßgebliche Bezugspunkt.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist diese Debatte dennoch nützlich, weil sie die vier praktisch entscheidenden Dimensionen sichtbar macht, die auch jede Of-Counsel-Zusammenarbeit betreffen: Zustellung, Erreichbarkeit, Verschwiegenheitsschutz und Beschlagnahmefreiheit. Als Vorschlag für die Gesprächsvorbereitung lassen sich daraus vier Prüffragen ableiten:

  • Wie sind Zustellungen organisiert – digital, analog, über welche Adresse?
  • Wie ist die Erreichbarkeit für Rechtsuchende, Gerichte und Behörden geregelt?
  • Wie wird der Schutz der Verschwiegenheit in der gemeinsamen Infrastruktur abgebildet?
  • Wie wird mit Unterlagen umgegangen, für die Beschlagnahmefreiheit relevant ist?

Diese Fragen sind keine Rechtsauskunft, sondern ein Raster, um ein Angebot strukturiert zu besprechen.

Sonderfall Kanzleiabwicklung nach § 55 BRAO

Eine Konstellation, die in Gesprächen über erfahrene Anwältinnen und Anwälte gelegentlich auftaucht, ist die Kanzleiabwicklung. Wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nach § 55 BRAO als Kanzleiabwickler bestellt, geht es nach Darstellung der BRAK meist um Ausnahmesituationen: etwa nach dem Tod einer Kollegin oder eines Kollegen oder dem Erlöschen der Zulassung. Die Aufgabe besteht darin, noch offene Mandate ordnungsgemäß zu Ende zu führen und die laufenden Angelegenheiten der früheren Kanzlei zu ordnen.

Diese Rolle ist etwas anderes als eine Of-Counsel-Tätigkeit – sie ist gesetzlich geregelt und an eine Bestellung geknüpft. Für die Begriffsklärung ist sie trotzdem hilfreich: Sie zeigt, dass das Berufsrecht sehr genau zwischen formalen Funktionen unterscheidet, während Bezeichnungen wie Of Counsel aus der Kanzleiorganisation stammen. Wer beides auseinanderhält, vermeidet Missverständnisse im Bewerbungsgespräch.

Fragen und Formulierungen für das Gespräch

Die folgenden Formulierungen sind redaktionelle Vorschläge. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und beschreiben keine verpflichtenden Abläufe – sie helfen dabei, die oben belegten Themen konkret anzusprechen.

Einstieg in die Rollenklärung

  • „Wie ist die Rolle bei Ihnen vertraglich gedacht – als Anstellung bei anwaltlichem Arbeitgeber oder als Zusammenarbeit mit eigener Zulassung?“
  • „Welche Rechtsgebiete sollen über diese Rolle abgedeckt werden, und wie werden Mandate zugeordnet?“
  • „Wie zeigt sich die Rolle nach außen – auf der Website, im Briefkopf, gegenüber Mandanten?“

Berufsrechtliche Rahmenfragen

  • „Wie ist die Kanzleipflicht im Kammerbezirk in dieser Konstellation abgebildet?“
  • „Welche Regelungen bestehen zur Verschwiegenheit bei gemeinsam genutzter IT und Aktenführung?“
  • „Wie sind Zustellungen und Erreichbarkeit gegenüber Gerichten und Behörden organisiert?“

Zusammenarbeit im Alltag

  • „Wer entscheidet über Mandatsannahme und -ablehnung?“
  • „Wie ist die Zusammenarbeit mit Associates und dem Backoffice gedacht?“
  • „Welche Erwartungen bestehen an Präsenz, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit?“

Eine mögliche Formulierung für die Bewerbung oder das Anschreiben: „Mein fachlicher Schwerpunkt liegt in [Rechtsgebiet]. Ich interessiere mich für eine Zusammenarbeit, bei der fachliche Verantwortung, Mandatszuordnung und organisatorische Einbindung klar beschrieben sind – gern bespreche ich dazu Ihre Vorstellungen.“

Checkliste: Of-Counsel-Angebote einordnen

Diese Checkliste ist eine redaktionelle Empfehlung zur Selbstorganisation, kein rechtlicher Prüfkatalog:

  • Statusfrage geklärt? Anstellung bei anwaltlichem Arbeitgeber, Syndikustätigkeit im Unternehmen oder eigene Zulassung mit Kanzlei – die BRAK beschreibt diese Tätigkeitsformen ausdrücklich.
  • Unabhängigkeit mitgedacht? Die beschriebene Weisungsfreiheit gegenüber Staat und privaten Dritten als Maßstab für die Ausgestaltung heranziehen.
  • Verschwiegenheit organisatorisch abgebildet? Aktenzugriff, IT und Räume im Blick behalten, weil die Schweigepflicht und der Schutz vor Beschlagnahme konkret an Unterlagen anknüpfen.
  • Kanzlei-Kernpunkte besprochen? Zustellung, Erreichbarkeit, Verschwiegenheitsschutz, Beschlagnahmefreiheit – die vier von der BRAK genannten Kernpunkte als Gesprächsraster nutzen.
  • Begriffe getrennt? Of Counsel als Organisationsbezeichnung nicht mit gesetzlich geregelten Funktionen wie der Abwicklerbestellung nach § 55 BRAO verwechseln.
  • Fachliche Positionierung formuliert? Rechtsgebiete, Mandatsarten und gewünschte Rolle in eigenen Worten festhalten.

Wenn Sie parallel andere Kanzleirollen prüfen, können auch Beiträge zu angrenzenden Berufsfeldern nützlich sein – etwa zu juristischen Wegen in der Steuerberatung oder zur Kanzleipraxis in Frankfurt. Kanzleien, die solche Rollen besetzen möchten, finden Hinweise in unseren Leitfäden zum Recruiting von Anwältinnen und Anwälten sowie zur Gewinnung von Nachwuchsjuristen.

Häufige Fragen

Ist „Of Counsel“ eine gesetzlich geregelte Bezeichnung?

Die hier herangezogenen Quellen der BRAK beschreiben als Tätigkeitsformen die Kanzleipflicht zugelassener Anwältinnen und Anwälte im eigenen Kammerbezirk, die Anstellung bei einem anwaltlichen Arbeitgeber und die Syndikustätigkeit im Unternehmen. „Of Counsel“ ist in diesen Darstellungen keine eigene berufsrechtliche Statuskategorie, sondern eine aus der Kanzleiorganisation stammende Bezeichnung. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung.

Gelten für Of Counsel dieselben Berufspflichten?

Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte regeln BRAO und BORA das Berufsrecht. Die von der BRAK genannten Kernqualitäten – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Kompetenz und ausschließliche Interessenvertretung des Mandanten – knüpfen an die anwaltliche Tätigkeit an, nicht an eine interne Rollenbezeichnung.

Warum ist die Verschwiegenheit bei flexiblen Modellen ein Thema?

Weil die Schweigepflicht an mandatsbezogene Informationen und Unterlagen anknüpft: Anwältinnen und Anwälte dürfen sich auch vor Gerichten und Behörden auf ihre Schweigepflicht berufen, und Unterlagen, auf die sich das Schweigerecht bezieht, können nicht beschlagnahmt werden. Wie Akten und IT organisiert sind, ist deshalb ein naheliegendes Gesprächsthema.

Was bedeutet die Diskussion um einen liberaleren Kanzleibegriff?

Die BRAK-Hauptversammlung hat am 25.9.2026 eine Änderung von § 27 BRAO vorgeschlagen und dabei vier Kernpunkte der Kanzlei benannt: digitale und analoge Zustellungen, Erreichbarkeit für Rechtsuchende, Gerichte und Behörden, ausreichender Verschwiegenheitsschutz und Beschlagnahmefreiheit. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.

Was unterscheidet einen Of Counsel von einem Kanzleiabwickler?

Die Abwicklung ist eine gesetzlich geregelte Funktion: Nach § 55 BRAO bestellte Abwicklerinnen und Abwickler führen offene Mandate ordnungsgemäß zu Ende und ordnen die laufenden Angelegenheiten der früheren Kanzlei, typischerweise nach dem Tod einer Kollegin oder eines Kollegen oder dem Erlöschen der Zulassung. Of Counsel beschreibt dagegen keine solche Bestellung.

Wie bereite ich mich auf ein Gespräch über eine solche Rolle vor?

Als Vorschlag: Klären Sie zuerst die Statusfrage, formulieren Sie Ihre fachlichen Schwerpunkte und nutzen Sie die vier genannten Kanzlei-Kernpunkte als Raster für organisatorische Fragen. So sprechen beide Seiten über dieselben Punkte.

Fazit

Die Of Counsel Kanzlei Bedeutung lässt sich nicht aus dem Titel ableiten, sondern nur aus der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Der belegte Rahmen gibt dafür klare Anhaltspunkte: Die BRAO definiert den Rechtsanwalt als berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, BRAO und BORA regeln das Berufsrecht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, und die Kanzleipflicht im eigenen Kammerbezirk steht neben der Anstellung bei einem anwaltlichen Arbeitgeber und der Syndikustätigkeit im Unternehmen.

Wer diese Punkte zusammen mit den vier Kernqualitäten und den von der BRAK benannten Kanzlei-Kernpunkten als Gesprächsraster nutzt, kann ein Angebot sachlich einordnen – statt sich auf eine Bezeichnung zu verlassen. Für Kanzleien gilt umgekehrt: Je präziser die Rolle beschrieben ist, desto weniger Rückfragen entstehen im Prozess. Unterstützung bei der Personalsuche können Arbeitgeber über Recruiting-Unterstützung anfragen.

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