
Wer nach Referendariat Stellen Angebote sucht, steht meist an einer sehr konkreten Weggabelung: Das Studium ist absolviert oder fast abgeschlossen, und nun geht es darum, einzelne Ausbildungsabschnitte bei Gerichten, Behörden oder Kanzleien zu besetzen. Dieser Beitrag ordnet, wie der juristische Vorbereitungsdienst aufgebaut ist, welche Stationen vorgesehen sind, wo ein eigenes Wahlrecht besteht und welche Vergütung während dieser Zeit gezahlt wird. Ergänzend finden Sie redaktionelle Vorschläge für Suchbegriffe, Formulierungen und Fragen, die Ihnen die Auswahl einer Station erleichtern können.
Inhaltsverzeichnis
- Referendariat: Was der Vorbereitungsdienst bedeutet
- Die Pflichtstationen im juristischen Referendariat
- Wahlrecht und Wahlstation: Ihr Gestaltungsspielraum
- Unterhaltsbeihilfe und begleitende Lehrveranstaltungen
- Referendariat Stellen Angebote gezielt finden
- Bewerbung auf eine Station: Vorschläge und Formulierungen
- Abgrenzung: Referendariat im Lehramt
- Nach dem Zweiten Staatsexamen
- Häufige Fragen
- Fazit
Referendariat: Was der Vorbereitungsdienst bedeutet
Das Referendariat ist kein zusätzliches Studium, sondern der praktische Teil der Juristenausbildung. Nach dem Bestehen der Ersten juristischen Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst – auch Referendariat genannt – zu absolvieren, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Juristenausbildung beschreibt. Innerhalb von zwei Jahren werden dabei sogenannte Stationen oder Stagen durchlaufen, um in praktischer Anwendung die verschiedenen juristischen Berufe kennenzulernen.
Auch die Bundesagentur für Arbeit ordnet das Referendariat als ersten Schritt ins Berufsleben ein: Für angehende Juristinnen und Juristen findet der Vorbereitungsdienst unter anderem an Gerichten oder in Anwaltskanzleien statt, juristische Referendariate dauern in der Regel 24 Monate (Weiterbildung nach dem Studium). Wer also nach Stellenangeboten für das Referendariat sucht, sucht in der Praxis nach Ausbildungsplätzen für einzelne Abschnitte innerhalb dieser zwei Jahre – nicht nach einer gewöhnlichen Festanstellung.
Diese Unterscheidung ist für die Suche hilfreich: Eine Station ist zeitlich klar begrenzt, sie ist Teil einer staatlich geregelten Ausbildung, und sie wird von einer Ausbildungsstelle betreut. Entsprechend anders lesen sich Ausschreibungen von Kanzleien, Gerichten, Behörden und Unternehmen, die Referendarinnen und Referendare aufnehmen.
Die Pflichtstationen im juristischen Referendariat
Der Aufbau des Vorbereitungsdienstes ist der Grund, warum im Referendariat mehrere Bewerbungen hintereinander anfallen. Laut BRAK müssen die Referendare in der Regel drei Monate bei einem Zivilgericht (Amts- oder Landgericht), drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht, drei Monate in einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde und neun Monate bei einem Rechtsanwalt tätig sein.
Daraus ergibt sich ein Bild, das bei der Planung hilft:
Pflichtstationen im juristischen Referendariat (Regelangabe laut BRAK)| Station | Dauer in der Regel |
|---|---|
| Zivilgericht (Amts- oder Landgericht) | drei Monate |
| Staatsanwaltschaft oder Strafgericht | drei Monate |
| Verwaltungsgericht oder Behörde | drei Monate |
| Rechtsanwalt | neun Monate |
Die neun Monate bei einem Rechtsanwalt sind der längste zusammenhängende Abschnitt. Für die Suche nach Referendariat Stellen Angebote bedeutet das: Die Anwaltsstation hat ein besonderes Gewicht, weil sie den größten Teil der praktischen Ausbildung ausmacht und einen längeren Einblick in die Arbeit einer Kanzlei ermöglicht.
Als Orientierungsfragen für die eigene Planung können Sie sich fragen: In welcher Reihenfolge will ich die Abschnitte angehen? Welche Station möchte ich gezielt nutzen, um ein Rechtsgebiet zu vertiefen? Und bei welchen Abschnitten reicht mir ein breiter Überblick? Diese Überlegungen sind redaktionelle Vorschläge zur Selbstklärung, keine formalen Anforderungen.
Wahlrecht und Wahlstation: Ihr Gestaltungsspielraum
Ein zentraler Punkt, der in Stellenrecherchen oft untergeht: Bei welcher Stelle genau der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird, kann jeder Referendar laut BRAK selbst wählen. Das erklärt, warum es überhaupt einen Markt für Referendariatsplätze bei Kanzleien, Behörden und Unternehmen gibt – die Ausbildungsstellen werben um Referendarinnen und Referendare, und diese entscheiden sich für eine konkrete Stelle.
Dann folgen die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens mit mehreren Klausuren. Vor der mündlichen Prüfung haben die Referendare schließlich noch Gelegenheit, drei bis vier Monate eine Station ihrer Wahl zu absolvieren. Viele Examenskandidaten nutzen diese Möglichkeit, um im Ausland, beispielsweise bei einer internationalen Anwaltskanzlei oder einer Deutschen Botschaft, Erfahrungen zu sammeln.
Die Wahlstation ist damit der Abschnitt mit dem größten Spielraum. Wer eine Auslandsstation erwägt, sollte den Vorlauf einplanen – wie groß dieser Vorlauf im Einzelfall ist, hängt von der jeweiligen Stelle ab. Ein belegbarer Anhaltspunkt für den zeitlichen Rahmen bei Behörden: Das Bundesministerium für Gesundheit nennt keine festen Bewerbungsfristen für Referendariatsstationen, weist aber darauf hin, dass die Bewerbung circa sechs Monate vor dem gewünschten Beginn vorliegen sollte (Stand der Seite: 14. Januar 2026). Diese Angabe gilt für das BMG und lässt sich nicht pauschal auf andere Ausbildungsstellen übertragen; sie zeigt aber, dass ein Vorlauf von mehreren Monaten realistisch sein kann.
Hilfreiche Fragen an eine Wunschstelle – als Vorschlag für Ihr Erstgespräch oder Ihre Anfrage: Ab wann nehmen Sie Bewerbungen für den gewünschten Zeitraum an? Wie viele Referendarinnen und Referendare betreuen Sie parallel? Welche Rechtsgebiete lassen sich bei Ihnen in der Station bearbeiten?
Unterhaltsbeihilfe und begleitende Lehrveranstaltungen
Das Referendariat ist nicht unvergütet. Während des Referendariats finden zudem begleitend zur Station Lehrveranstaltungen im jeweiligen Rechtsbereich aus staatlicher und anwaltlicher Sicht statt. Vom Staat wird eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe gezahlt; diese beträgt laut BRAK monatlich je nach Bundesland ca. 1.200,00 bis 1.600,00 Euro brutto. Die Angabe ist bundeslandabhängig und wird von der BRAK ohne datierten Erhebungsstand genannt – wer mit konkreten Zahlen kalkuliert, prüft den aktuellen Satz daher sinnvollerweise beim zuständigen Oberlandesgericht beziehungsweise der Einstellungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Für die Bewertung von Referendariat Stellen Angebote ist das ein wichtiger Rahmen: Die Grundvergütung kommt vom Staat, nicht von der Ausbildungsstelle. Was einzelne Kanzleien, Behörden oder Unternehmen zusätzlich bieten, unterscheidet sich und steht in der jeweiligen Ausschreibung. Eine pauschale Aussage dazu lässt sich nicht treffen.
Der Hinweis auf die begleitenden Lehrveranstaltungen ist ebenfalls praktisch relevant: Station und Unterricht laufen parallel. Als Frage an eine Ausbildungsstelle könnte sich daher anbieten, wie die Arbeitszeit mit den Lehrveranstaltungen und – in der späteren Phase – mit der Examensvorbereitung zusammenpasst.
Referendariat Stellen Angebote gezielt finden
Weil jede Station eigene Anforderungen hat, lohnt es sich, die Suche in Teilsuchen zu zerlegen. Die folgenden Suchbegriffe sind redaktionelle Vorschläge, abgeleitet aus den belegten Stationsarten – keine Garantie für Treffer:
- „Anwaltsstation“ in Kombination mit dem gewünschten Rechtsgebiet, etwa Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht
- „Verwaltungsstation“ zusammen mit dem Namen einer Behörde oder eines Ministeriums
- „Wahlstation“ zusammen mit Ausland, Botschaft oder dem Namen einer internationalen Kanzlei
- „Rechtsreferendar“ oder „Referendarin“ plus Wunschstadt
Beispielhafte, bewusst allgemein gehaltene Branchenbezeichnungen für solche Ausschreibungen sind etwa „Rechtsreferendar (m/w/d) für die Anwaltsstation“, „Referendarin (m/w/d) Wahlstation Gesellschaftsrecht“ oder „Rechtsreferendar (m/w/d) Verwaltungsstation“. Solche Titel dienen hier nur als Muster dafür, wie Ausschreibungen formuliert sein können.
Einen inhaltlichen Startpunkt für die Auswahl liefert die Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Eine fachliche Spezialisierung im Jurastudium erleichtert die spätere Wahl der Referendariatsstation bei Staatsexamen beziehungsweise der Praktikumsstelle bei Bachelor- oder Masterstudium (Rechtswissenschaften studieren). Wer bereits eine Nische verfolgt, hat damit auch ein Suchraster für Stationen.
Wenn Sie parallel zum Referendariat bereits den Blick auf den Berufseinstieg richten, können Sie sich über Wege in der Kanzleipraxis informieren, etwa zu Wegen in die Kanzleipraxis für Juristinnen und Juristen oder zur Karriere als Inhouse-Jurist.
Bewerbung auf eine Station: Vorschläge und Formulierungen
Die folgenden Punkte sind Empfehlungen der Redaktion, keine formalen Vorgaben einer Ausbildungsstelle. Was im Einzelfall verlangt wird, steht in der jeweiligen Ausschreibung.
Zeitraum präzise benennen. Da die Stationen feste Längen haben – drei Monate bei Zivilgericht, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht sowie Verwaltungsgericht oder Behörde, neun Monate beim Rechtsanwalt und drei bis vier Monate in der Wahlstation – ist eine klare Zeitangabe hilfreich. Formulierungsvorschlag: „Für meine Anwaltsstation im Umfang von neun Monaten suche ich eine Ausbildungsstelle ab [Monat/Jahr].“
Station und Interesse verbinden. Formulierungsvorschlag: „Im Studium habe ich meinen Schwerpunkt auf [Rechtsgebiet] gelegt und möchte diese Nische in der Station praktisch vertiefen.“
Wahlstation begründen. Wer die Wahlstation im Ausland plant, kann den Zusammenhang offenlegen: „Die Wahlstation vor der mündlichen Prüfung möchte ich nutzen, um internationale Mandatsarbeit kennenzulernen.“
Vorlauf einplanen. Nutzen Sie die Angabe der Ausbildungsstelle, wenn sie einen Vorlauf nennt. Fehlt eine solche Angabe, ist eine kurze Rückfrage nach dem gewünschten Bewerbungszeitpunkt ein naheliegender Schritt.
Checkliste als Arbeitsvorschlag
- Welche Pflichtstationen stehen bei mir noch offen, und in welcher Reihenfolge plane ich sie?
- Für welchen Abschnitt bewerbe ich mich gerade – und ist das im Anschreiben eindeutig?
- Habe ich den gewünschten Beginn und die Dauer genannt?
- Passt mein inhaltlicher Schwerpunkt erkennbar zur Ausbildungsstelle?
- Habe ich geklärt, wie Station und begleitende Lehrveranstaltungen zusammenpassen?
- Weiß ich, wie mein Bundesland die Unterhaltsbeihilfe konkret bemisst?
- Habe ich bei der Wunschstelle nach dem sinnvollen Bewerbungszeitpunkt gefragt?
Abgrenzung: Referendariat im Lehramt
Die Suche nach Referendariat Stellen Angebote führt häufig auch zu Treffern aus dem Schulbereich, weil der Begriff dort ebenfalls verwendet wird. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt beide Wege: Für angehende Lehrkräfte findet der Vorbereitungsdienst an Schulen statt, für angehende Juristinnen und Juristen unter anderem an Gerichten oder in Anwaltskanzleien. Lehramtsreferendariate dauern je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monaten, die juristischen in der Regel 24 Monate.
Ergänzend gilt für den Schulbereich: Wer parallel zum Studium Vertretungsstunden an Schulen gegeben hat, kann das Referendariat verkürzen; um die Lehramtsbefähigung zu erhalten, muss abschließend das Zweite Staatsexamen abgelegt werden – auch bei vorherigem Masterstudium (Lehramt studieren). Als Hinweis auf alternative Einstiegsmodelle nennt die Agentur für Arbeit zudem, dass in Thüringen 50 Lehramtsstudienplätze dual vergeben werden und angehende Lehrerinnen und Lehrer dort von Anfang an ein Gehalt von rund 1.400 Euro erhalten. Diese Angabe bezieht sich ausdrücklich auf Thüringen und auf das duale Studium, nicht auf das Referendariat.
Für Leserinnen und Leser mit Kanzleiinteresse ist die Unterscheidung vor allem ein Filterkriterium: Prüfen Sie bei Suchtreffern, ob sich die Ausschreibung auf den juristischen Vorbereitungsdienst oder auf den Schuldienst bezieht.
Nach dem Zweiten Staatsexamen
Das Referendariat ist der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens – und nur dann – darf man sich laut BRAK als Volljurist bezeichnen und einen der staatlich reglementierten juristischen Berufe ergreifen: Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst.
Diese Bindung erklärt, warum die Stationswahl für viele mehr ist als eine Formalität: Die Stationen sind die Phase, in der sich die verschiedenen juristischen Berufe praktisch kennenlernen lassen – genau das ist laut BRAK ihr Zweck. Wer früh einschätzen will, ob Anwaltschaft, Justiz oder Verwaltung passt, kann die Abschnitte bewusst darauf hin planen.
Für Kanzleien ist die umgekehrte Perspektive relevant: Sie begegnen künftigen Berufsträgerinnen und Berufsträgern bereits während der neunmonatigen Anwaltsstation. Vertiefende Beiträge dazu sind der Leitfaden zur Gewinnung von Nachwuchsjuristen und der Leitfaden zum Rekrutieren von Anwältinnen und Anwälten. Wer Unterstützung bei der eigenen Personalsuche benötigt, findet Informationen unter Recruiting-Unterstützung.
Auch jenseits der juristischen Laufbahn gibt es Fachberufe im Kanzleiumfeld, etwa in der Steuerberatung oder im Notariat. Einblicke bieten die Beiträge zu Aufgaben und Wegen als Steuerfachwirt in der Steuerkanzlei, zu Büro-Jobs für Steuerfachangestellte sowie zur Suche nach Notarfachangestellten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das juristische Referendariat?
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre; die Bundesagentur für Arbeit nennt für juristische Referendariate in der Regel 24 Monate.
Welche Stationen sind vorgesehen?
Laut BRAK in der Regel drei Monate bei einem Zivilgericht (Amts- oder Landgericht), drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht, drei Monate in einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde und neun Monate bei einem Rechtsanwalt.
Kann ich die Stelle für meine Station selbst aussuchen?
Ja. Bei welcher Stelle genau der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird, kann jeder Referendar laut BRAK selbst wählen.
Was ist die Wahlstation?
Vor der mündlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens besteht die Gelegenheit, drei bis vier Monate eine Station eigener Wahl zu absolvieren. Viele Examenskandidaten nutzen das für Erfahrungen im Ausland, etwa bei einer internationalen Anwaltskanzlei oder einer Deutschen Botschaft.
Wie hoch ist die Vergütung im Referendariat?
Vom Staat wird eine Unterhaltsbeihilfe gezahlt, die laut BRAK je nach Bundesland monatlich ca. 1.200 bis 1.600 Euro brutto beträgt. Die Angabe ist bundeslandabhängig; den aktuellen Satz nennt die jeweils zuständige Stelle des Bundeslandes.
Wann sollte ich mich auf eine Station bewerben?
Das hängt von der Ausbildungsstelle ab. Das Bundesministerium für Gesundheit nennt beispielsweise keine festen Bewerbungsfristen, empfiehlt aber eine Bewerbung circa sechs Monate vor Beginn der Referendariatsstation. Bei anderen Stellen ist eine direkte Nachfrage nach dem gewünschten Bewerbungszeitpunkt ein naheliegender Schritt.
Brauche ich das Zweite Staatsexamen für den Anwaltsberuf?
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens darf man sich als Volljurist bezeichnen und einen der staatlich reglementierten Berufe Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst ergreifen.
Fazit
Wer Referendariat Stellen Angebote sichtet, sucht keine einzelne Stelle, sondern plant eine zweijährige Ausbildung aus mehreren Abschnitten: drei Monate Zivilgericht, drei Monate Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, drei Monate Verwaltungsgericht oder Behörde, neun Monate beim Rechtsanwalt – plus die Wahlstation von drei bis vier Monaten vor der mündlichen Prüfung. Das Wahlrecht bei der konkreten Ausbildungsstelle ist dabei Ihr wichtigster Hebel, die Unterhaltsbeihilfe des Staates der finanzielle Rahmen, und das Zweite Staatsexamen das Ziel, das die klassischen juristischen Berufe erst öffnet.
Die hier genannten Suchbegriffe, Formulierungen und Fragen sind Vorschläge, mit denen Sie Ihre eigene Stationsplanung strukturieren können – entscheidend bleiben die Angaben der jeweiligen Ausbildungsstelle und Ihres Bundeslandes. Passende Stellen entdecken: Aktuelle Stellenangebote
Quellen
- Juristenausbildung | Bundesrechtsanwaltskammer Icon/nav/close Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Icon/nav/
- Lehramt studieren | Bundesagentur für Arbeit
- Praktikum und Referendariat | BMG
- Rechtswissenschaften studieren | Bundesagentur für Arbeit
- Weiterbildung nach dem Studium | Bundesagentur für Arbeit


