
Strafverteidiger Jobs in Kanzleien: Was Bewerberinnen und Bewerber wissen sollten
Wer eine Stelle als Strafverteidiger in einer Kanzlei sucht, bewegt sich in einem spezialisierten Segment des Anwaltsmarkts. Spezialisierte Strafverteidigungskanzleien und gemischte Sozietäten mit starker Strafrechtspraxis suchen Anwältinnen und Anwälte mit Strafrechtskenntnissen – in angestellter Funktion wie als freie Mitarbeit. Dieser Artikel erklärt, welche formalen Voraussetzungen der Berufszugang erfordert, welche Beschäftigungsmodelle auf dem Markt anzutreffen sind, wie sich die Vergütung im Strafrecht strukturiert und welche Fragen Sie sich bei der Bewerbung stellen sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Formale Voraussetzungen für den Einstieg
- Referendariat: Relevante Stationen für angehende Strafverteidiger
- Beschäftigungsmodelle in Strafverteidigungskanzleien
- Vergütung im Strafrecht: Rahmengebühren und Pflichtverteidigung
- Stellensuche: Wo Strafverteidiger-Jobs inseriert werden
- Bewerbung: Worauf es in Strafrechtskanzleien ankommen kann
- Strafrecht im Vergleich zu anderen spezialisierten Rechtsgebieten
- Häufige Fragen
- Fazit
Formale Voraussetzungen für den Einstieg als Strafverteidiger
Der Weg in die Strafverteidigung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt führt zwingend über das Zweite Staatsexamen. Laut der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) darf sich erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens jemand als Volljuristin oder Volljurist bezeichnen und einen der staatlich reglementierten juristischen Berufe – darunter die Rechtsanwaltschaft – ausüben. Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger setzen diesen Abschluss daher voraus.
Referendarinnen und Referendare befinden sich im juristischen Vorbereitungsdienst und können das Referendariat gezielt nutzen, um Kontakte zu Strafrechtskanzleien aufzubauen. Weitere Hinweise zu zulässigen Tätigkeiten während des Referendariats finden Sie im Artikel Referendariat Nebentätigkeit: Was ist erlaubt?
Referendariat: Relevante Stationen für angehende Strafverteidiger
Das Referendariat dauert zwei Jahre und vermittelt praktische Einblicke in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder. Für den späteren Berufseinstieg in der Strafverteidigung sind vor allem zwei Stationen von besonderer Bedeutung: Nach Angaben der BRAK absolvieren Referendarinnen und Referendare in der Regel drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht sowie neun Monate bei einem Rechtsanwalt. Die genaue Stationszuteilung kann je nach Bundesland variieren.
Die Staatsanwaltsstation ermöglicht Einblicke in Ermittlungsverfahren aus Behördenperspektive – eine Sichtweise, die für die spätere Verteidigungsarbeit nützlich sein kann. Die neunmonatige Anwaltsstation bietet je nach gewählter Kanzlei die Möglichkeit, intensiv in die Strafrechtspraxis einzutauchen.
Vorschlag: Überlegen Sie, ob Sie Ihre Anwaltsstation bei einer Kanzlei mit explizitem Strafrechtsschwerpunkt absolvieren möchten und welche Schwerpunkte – etwa Wirtschaftsstrafrecht, allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht – für Ihre Karriereziele besonders interessant erscheinen. Eine proaktive Anfrage an Kanzleien außerhalb formaler Bewerbungsrunden kann sich als sinnvoll erweisen.
Beschäftigungsmodelle in Strafverteidigungskanzleien
Strafverteidiger-Stellen in Kanzleien sind nicht auf das klassische Angestelltenverhältnis beschränkt. Wie ein Blick in die BRAK-Jobbörse zeigt, nutzen Kanzleien verschiedene Vertragsmodelle parallel.
Die Kanzlei CHILCOTT Rechtsanwälte & Strafverteidiger inserierte auf der BRAK-Jobbörse zwei unterschiedliche Stellen: eine Stelle als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt für den anwaltlichen Erstkontakt und die Mandatsanbahnung im Strafrecht – bundesweit und vollständig per Homeoffice, Teil- oder Vollzeit, mit sofortigem Einstieg – sowie eine zweite Stelle für freie Mitarbeit in der Strafverteidigung, bundesweit an den jeweiligen Kanzleistandorten auf Honorarbasis.
Diese beiden Ausschreibungen verdeutlichen, dass Strafrechtskanzleien strukturell unterschiedliche Rollen besetzen:
- Angestelltes Arbeitsverhältnis: Stellen für Aufgaben wie Mandatsanbahnung und anwaltlichen Erstkontakt können in einem festen Arbeitsverhältnis besetzt werden – teils auch ortsunabhängig im Homeoffice.
- Freie Mitarbeit auf Honorarbasis: Für die Strafverteidigung selbst, die standortgebunden an verschiedenen Gerichten stattfindet, bieten Kanzleien auch Honorarverträge für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
- Teil- und Vollzeit: Einzelne Ausschreibungen im Strafrecht ermöglichen ausdrücklich Teilzeitarbeit, was für Bewerberinnen und Bewerber relevant sein kann, die ein flexibles Arbeitsmodell suchen.
Frage zur Reflexion: Welches Modell passt besser zu Ihrer Lebenssituation – eine feste Stelle mit klarer Struktur oder eine honorarbasierte freie Mitarbeit mit größerer Eigenverantwortung bei Mandatsauswahl und Einkommensplanung?
Vergütung im Strafrecht: Rahmengebühren und Pflichtverteidigung
Die Einkommensstruktur in der Strafverteidigung unterscheidet sich grundlegend von der im Zivilrecht. Während im Zivilrecht häufig Festgebühren nach dem Gegenstandswert anfallen, gilt im Strafrecht laut BRAK überwiegend das Rahmengebührensystem des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die konkrete Gebühr bewegt sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens; die Kanzlei kann je nach Umfang und Schwierigkeit des Falls abrechnen.
Die anwaltliche Vergütung in Strafsachen setzt sich laut BRAK aus drei Komponenten zusammen:
- Grundgebühr – für die Einarbeitung in den Sachverhalt
- Verfahrensgebühr – für die Verfahrensführung insgesamt
- Terminsgebühr – für die Teilnahme an Verhandlungsterminen (soweit diese anfallen)
Ein weiterer struktureller Unterschied betrifft die Pflichtverteidigung: Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger, die vom Gericht beigeordnet werden, erhalten laut RVG-Systematik in der Regel 80 % der Mittelgebühr der Wahlverteidigung. Für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Stelle in einer Strafrechtskanzlei anstreben, ist das Verständnis dieser Vergütungslogik wichtig: Es beeinflusst, wie Kanzleien ihren Fallmix gestalten und wie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder angestellte Anwältinnen und Anwälte kalkuliert werden.
Vorschlag für die Bewerbungsvorbereitung: Fragen Sie im Vorstellungsgespräch gezielt nach dem Verhältnis von Wahl- zu Pflichtmandaten in der Kanzlei und wie sich das auf die interne Vergütungsstruktur auswirkt – das zeigt Fachkompetenz und hilft Ihnen bei der eigenen Einkommensprognose.
Strafverteidiger Jobs Kanzlei: Wo Stellen inseriert werden
Für die strukturierte Suche nach Strafverteidiger Jobs in Kanzleien empfiehlt sich ein mehrstufiger Ansatz. Die BRAK betreibt eine kostenfreie Jobbörse speziell für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auf der Kanzleien Stellenangebote schalten und Suchende aktive Stellengesuche einsehen können. Dort lassen sich gezielt Inserate mit Strafrechtsbezug finden.
Kanzleien, die Unterstützung bei der Personalsuche suchen, können sich über Recruiting-Unterstützung anfragen informieren. Wer selbst auf der Suche ist, findet unter Aktuelle Stellenangebote Positionen aus dem Bereich Rechtsberatung in Deutschland.
Suchbegriffe, die bei der Jobsuche im Strafrecht helfen können:
- „Rechtsanwalt Strafrecht" + gewünschte Stadt oder „bundesweit"
- „Strafverteidiger freie Mitarbeit"
- „Wirtschaftsstrafrecht Kanzlei Stelle"
- „Pflichtverteidigung Anwalt gesucht"
- „Fachanwalt Strafrecht Kanzlei"
Neben aktiven Ausschreibungen kann auch die direkte, proaktive Kontaktaufnahme mit Strafrechtskanzleien sinnvoll sein – etwa mit einer Kurzvorstellung und einem konkreten Interesse an einer freien Mitarbeit oder festen Anstellung.
Bewerbung: Worauf es in Strafrechtskanzleien ankommen kann
Eine Bewerbung auf eine Stelle als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger unterscheidet sich in einigen Punkten von Bewerbungen in anderen Rechtsbereichen. Die folgenden Aspekte sind als Vorschläge zur Vorbereitung zu verstehen – kein abschließender Katalog, sondern Denkanstöße für Ihre individuelle Situation.
Fachliche Schwerpunkte klar benennen: Strafrecht ist kein monolithisches Gebiet. Überlegen Sie, ob Sie sich eher im allgemeinen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht, im Jugendstrafrecht oder in einem anderen Teilbereich sehen. Eine klare Positionierung im Anschreiben und Gespräch kann helfen, die eigene Eignung für eine konkrete Kanzlei zu verdeutlichen.
Stationsnachweis gezielt einsetzen: Wer während des Referendariats eine Staatsanwalts- oder Strafrechtsstation absolviert hat, sollte diese im Lebenslauf gut sichtbar machen und im Anschreiben konkrete Tätigkeiten benennen – etwa begleitete Hauptverhandlungen oder Einblicke in Ermittlungsverfahren.
Zum Beschäftigungsmodell eine klare Haltung entwickeln: Da Strafrechtskanzleien sowohl angestellte als auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, sollten Sie vor dem Gespräch klären, welches Modell Sie bevorzugen und warum. Das erleichtert die Verhandlung und verhindert Missverständnisse.
Mögliche Fragen für das Vorstellungsgespräch:
- Wie ist das Team strukturiert – gibt es eine Aufteilung zwischen Mandatsanbahnung und Gerichtsvertretung?
- Welche Rolle spielt Pflichtverteidigung im Kanzleialltag, und wie wirkt sich das auf die Vergütungsstruktur aus?
- Wie wird bei bundesweiten Stellen die Zusammenarbeit mit lokalen Gerichten und Mandanten organisiert?
- Gibt es Weiterbildungsangebote oder Unterstützung beim Erwerb des Fachanwaltstitels Strafrecht?
Strafrecht im Vergleich zu anderen spezialisierten Rechtsgebieten
Wer noch unentschlossen ist, ob die Strafverteidigung das richtige Fachgebiet ist, kann einen Blick auf andere spezialisierte Rechtsbereiche werfen. Kanzleiwelt bietet dazu eine Reihe vertiefender Artikel:
- Arbeitsrecht: Karriere, Gehalt und Kanzleien
- Steuerrecht: Karriere, Gehalt und Kanzleien
- Banking & Finance: Karriere, Gehalt und Kanzleien
- IP & Patentrecht: Karriere, Gehalt und Kanzleien
- IT-Recht & Tech: Karriere, Gehalt und Kanzleien
- M&A Kanzlei Career: Einstieg, Aufgaben und Fachanwaltstitel
Ein Unterschied, der sich direkt aus den belegten Quellen ergibt: Das Vergütungssystem im Strafrecht folgt dem Rahmengebührenprinzip des RVG – während in transaktionsorientierten Bereichen wie M&A oder Banking & Finance häufig stundenbasierte oder gegenstandswertbezogene Honorare dominieren. Auch der Mandantenkontakt unterscheidet sich: Im Strafrecht stehen häufig Einzelpersonen als Mandanten im Mittelpunkt, während andere Spezialgebiete stärker auf Unternehmensmandate ausgerichtet sind. Diese strukturellen Besonderheiten sollten bei der Berufswahl bewusst abgewogen werden.
Häufige Fragen zu Strafverteidiger Jobs in Kanzleien
Welche formale Qualifikation brauche ich für eine Stelle als Strafverteidiger?
Der Berufszugang als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – und damit als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger – setzt laut BRAK den erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens voraus. Erst nach diesem Abschluss darf man sich als Volljuristin oder Volljurist bezeichnen und die Rechtsanwaltschaft ausüben.
Kann ich als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter in der Strafverteidigung tätig sein?
Ja. Wie Stellenausschreibungen auf der BRAK-Jobbörse zeigen, bieten Kanzleien – etwa CHILCOTT Rechtsanwälte & Strafverteidiger – ausdrücklich Stellen für freie Mitarbeit in der Strafverteidigung an, bundesweit an den jeweiligen Kanzleistandorten auf Honorarbasis.
Wie ist die Vergütung in Strafsachen geregelt?
Im Strafrecht gilt das Rahmengebührensystem des RVG. Die Vergütung setzt sich aus Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. Terminsgebühr zusammen. Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger erhalten nach RVG-Systematik in der Regel 80 % der Mittelgebühr der Wahlverteidigung.
Welche Referendariats-Stationen sind für eine spätere Karriere in der Strafverteidigung besonders relevant?
Laut BRAK absolvieren Referendarinnen und Referendare drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht sowie neun Monate bei einem Rechtsanwalt. Als Vorschlag: Wer die Anwaltsstation gezielt bei einer Strafrechtskanzlei absolviert, kann dort praktische Einblicke in die Verteidigungsarbeit gewinnen und erste Kontakte knüpfen.
Gibt es auch remotefreundliche Stellen in der Strafverteidigung?
Die BRAK-Jobbörse zeigt, dass zumindest einzelne Kanzleien Stellen im Strafrecht als vollständig remote ausschreiben – etwa für Aufgaben wie Mandatsanbahnung und anwaltlichen Erstkontakt. Ob und in welchem Umfang Gerichtsvertretung ortsunabhängig möglich ist, hängt von der jeweiligen Kanzleistruktur und den Verfahrensabläufen ab.
Fazit
Wer Strafverteidiger Jobs in Kanzleien sucht, findet ein anspruchsvolles Berufsfeld mit unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen: von der festen Anstellung über freie Mitarbeit auf Honorarbasis bis hin zu ortsunabhängigen Positionen im Bereich Mandatsanbahnung. Voraussetzung ist das Zweite Staatsexamen; das Referendariat – insbesondere die Staatsanwaltsstation und die Anwaltsstation bei einer Strafrechtskanzlei – bietet sich als praktische Grundlage an. Die Vergütung folgt dem RVG-Rahmengebührensystem, was ein Verständnis der Unterschiede zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung voraussetzt. Wer sich gezielt vorbereitet, die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch stellt und einschlägige Stellenportale regelmäßig prüft, ist gut aufgestellt für den Einstieg in dieses Fachgebiet.
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Quellen
- Juristenausbildung | Bundesrechtsanwaltskammer Icon/nav/close Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Icon/nav/
- Stellenangebote für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte | Bundesrechtsanwaltskammer Icon/nav/close Toggle Toggle Toggle Togg
- Was kostet das? | Bundesrechtsanwaltskammer Icon/nav/close Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Toggle Icon/nav/clo


